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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.zusamme.de veröffentlichte Website.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 06.11.2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Manche Bilder besitzen noch keine Alternativ-Texte
  • Bei einigen Texten kann es zu Kontrast-Problemen kommen
  • PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.11.2024 erstellt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 06.11.2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 06.11.2024 überprüft.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Stadtwerke Langen GmbH
Weserstraße 14
63225 Langen
Telefon: 06103 595-0
Fax: 06103 595-220
E-Mail: info@stadtwerke-langen.de


Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Durchsetzung beantragen

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