Die wichtigsten Prüf- und Wartungspflichten für Ihre Hausgasanlage im Überblick
Wartung der Gasheizung (jährlich, empfohlen)
Die Wartung durch Fachbetriebe findet in der Regel in einem jährlichen Turnus statt. Übrigens können Sie Ihre Gasheizung gerne auch von den Stadtwerken, bei Bedarf auch im Rahmen eines Wartungsvertrages, warten lassen. Wichtig zu wissen ist, dass der Schornsteinfeger bei seinem Check keine Wartung vornimmt, sondern lediglich die Abgaswerte und Abgaswege kontrolliert. Die jährlichen Gasgerätewartungen sind eher eine Empfehlung als eine Verpflichtung. Allerdings kann die Vernachlässigung bei einem Schaden versicherungstechnisch und rechtlich relevant sein, weil man seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist.
Gaszähler-Eichung/-Austausch (alle acht Jahre, verpflichtend)
Die Hauptabsperreinrichtung (Gas-HAE) sowie der Zweistutzen-Balgengaszähler sind Eigentum der Stadtwerke. Alle acht Jahre unterliegt der Zähler der Eichpflicht, häufig wird er dann auch von den Stadtwerken ausgetauscht.
Gas-Hausschau (jährlich, verpflichtend)
Eigentümer sind für den sicheren Betrieb ihrer Hausgasanlage verantwortlich – auch bei Vermietung. Dazu gehört eine jährliche Sichtkontrolle, die sogenannte Gas-Hausschau. Technische Kenntnisse sind dafür nicht nötig. Die Kontrolle sollte dokumentiert werden.
Gebrauchsfähigkeitsprüfung (alle zwölf Jahre, verpflichtend)
Die komplette Gasleitungsanlage wird bei dieser Prüfung von einem Fachbetrieb auf Herz und Nieren geprüft und in drei Kategorien eingestuft:
- Gebrauchsfähig: Es muss nichts unternommen werden.
- Eingeschränkt gebrauchsfähig: Die Leckage von bis zu 5 Litern pro Stunde muss innerhalb der nächsten vier Wochen behoben werden.
- Nicht gebrauchsfähig: Die Anlage wird bei einer Leckage von über 5 Litern pro Stunde direkt außer Betrieb genommen und kann dann repariert werden.
Auf einen Blick
| Maßnahme | Wann? | Wer? | Pflicht oder Empfehlung? |
|---|---|---|---|
| Wartung der Gasheizung | jährlich | Fachbetrieb/Stadtwerke | empfohlen, aber wichtig |
| Gas-Hausschau | jährlich | Eigentümer/Schornsteinfeger | verpflichtend |
| Gaszähler-Eichung/-Austausch | alle 8 Jahre | Stadtwerke | verpflichtend |
| Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitung | alle 12 Jahre | Fachbetrieb | verpflichtend |
Was tun bei Gasgeruch?
Wenn es trotz aller Sicherheitsmaßnahmen und Prüfungen doch einmal merkwürdig riecht, gehen Sie wie folgt vor:
- Flammen löschen
- Fenster und Türen öffnen
- Keine elektrischen Schalter oder Geräte betätigen
- Gefahrenbereich verlassen
- Entstördienst von außerhalb des Hauses anrufen: 08000 595-148
Wichtig: Der Bereitschaftsmonteur ruft nicht mehr an, sondern erscheint definitiv innerhalb der nächsten halben Stunde bei Ihnen.
Die Störungsnummer finden Sie auch auf der Website www.stadtwerke-langen.de
Checkliste für die Gas-Hausschau
Sollten Sie eine Frage mit Nein beantworten, wenden Sie sich so bald wie möglich an einen Fachmann.
- Absperreinrichtungen, z. B. an Hausanschluss und Zähler, frei zugänglich?
- Gasleitungen in einwandfreiem Zustand, besonders an Wand- bzw. Deckendurchführungen sowie in feuchten, unbelüfteten Räumen?
- Alle Gasleitungen gut befestigt und frei von „Anhängseln“?
- Lüftungsöffnungen an Verkleidungen vorhanden?
- Verbrennungsluftöffnungen an Wand oder Tür des Aufstellraums der Gasgeräte offen?
- Ausreichende Verbrennungsluftzufuhr bei Abdichtung bzw. Neu-Einbau von Fenstern und Türen sichergestellt?
- Bei der Installation einer neuen Abluft-Dunstabzugshaube oder eines Abluft-Wäschetrockners mit dem Fachmann gesprochen?
- Schlauchleitung vom Herd zur Gassteckdose ohne Knick sowie ausreichend von Flammen und Hitze entfernt?
- Bei sichtbarer Flamme am Gasgerät: Brennt sie durchgehend blau?
- Gasgeräte intakt und ohne Rußspuren, Betrieb ohne auffälligen Geruch oder ungewöhnliche Geräusche?

