Stromanbieterwechsel in nur 24 Stunden möglich
Doch Achtung: Wichtige Fristen müssen beachtet werden
Zum 10. Juni 2025 tritt eine bedeutende Neuerung im deutschen Energiemarkt in Kraft: der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Diese Reform soll den Wechselvorgang für Verbraucher einfacher und effizienter gestalten. Doch was bedeutet das konkret für unsere Kundinnen und Kunden? Der Kunde hat die Möglichkeit, den Stromanbieter binnen eines Werktags zu wechseln, sofern keine Vertragslaufzeit auf dem aktuellen Vertrag besteht oder dieser in der Grundversorgung ist. Aktuelle Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin bestehen. Jonas Thomae, Gruppenleiter Kundenzentrum bei den Stadtwerken Langen, erklärt: „Es ist nun deutlich einfacher, zu den Stadtwerken Langen zu wechseln – sei es aufgrund unserer Tarife, besserer Dienstleistungen oder eines Umzugs, allerdings sind damit auch neue Fristen und Bedingungen verbunden.“
Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich
Während der schnelle Wechsel neue Möglichkeiten bietet, bringt er auch neue Pflichten mit sich. Ab 6. Juni 2025 müssen Umzüge spätestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden – eine rückwirkende An- und auch Abmeldung ist nicht mehr möglich. „Wenn ein Kunde beispielsweise umzieht und vergisst, sich vom bisherigen Anbieter abzumelden, kann die Abmeldung nicht mehr wie gewohnt rückwirkend erfolgen; hier sind uns inzwischen die Hände gebunden. Ebenso müssen Einzüge bereits im Vorfeld gemeldet werden, um eine Versorgung durch die teurere Grundversorgung zu vermeiden“, betont Thomae.
Das bedeutet, dass Verbraucher ihre Vertragsdaten stets aktuell halten sollten, um doppelte Zahlungen zu vermeiden. Besonders bei einem Umzug ist es entscheidend, den bisherigen Vertrag rechtzeitig zu kündigen, um nicht ungewollt weiter für eine alte Adresse zahlen zu müssen.
Auswirkungen auf die Energieversorger
Auch für Energieversorger bedeutet die Gesetzesänderung eine Umstellung: Verträge müssen tagesaktuell angepasst und verwaltet werden. Allein in Langen gibt es rund 4.000 Umzüge pro Jahr – ein erheblicher administrativer Aufwand. Daher unsere Empfehlung: „Um unnötige Kosten zu vermeiden, planen Sie bei Ihrem Wohnungswechsel die rechtzeitige An- und Abmeldung der Energieverträge mit ein.“
Haben Sie Fragen zum Lieferantenwechsel?
In unserem Kundenzentrum werden alle Fragen persönlich vor Ort oder telefonisch beantwortet:
Stadtwerke Langen GmbH, Weserstraße 14, 63225 Langen
Mo.-Do. 7:30-16 Uhr | Fr. 7:30-12 Uhr
Tel: (06103) 595-260
E-Mail: info@stadtwerke-langen.de
Oder möchten Sie sich an-, um- oder abmelden?
Das geht schnell und bequem über unsere Website unter www.stadtwerke-langen.de/an-abmeldung sowie nach einmaliger Registrierung über unser Kundenportal.
Bitte beachten Sie, dass An-, Ab- oder Ummeldungen nicht telefonisch, sondern nur schriftlich erfolgen können.