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Häuslebauer und -besitzer aufgepasst!

Seit Jahresbeginn gilt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Mit der geänderten Gesetzesfassung regelt der Gesetzgeber verbindlich den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungsanlagen. Wir geben Ihnen einen Überblick, was Sie beachten sollten und bringen Licht in den Förderdschungel. 

Rund 70 Prozent des Energieverbrauchs im Haushalt entfallen aufs Heizen, etwa 32 Millionen Wohnungen in Deutschland werden noch fossil geheizt – laut aktueller Gesetzgebung sollen 65 Prozent der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen stammen. „Spätestens seit der Energiekrise haben die Verbraucher die Nachteile der Abhängigkeit von Energieimporten und den Preisentwicklungen fossiler Energie im Portemonnaie gemerkt“, so Franziska Gernandt, Gruppenleiterin Vertrieb Wärme- und Energielösungen bei den Stadtwerken Langen. Hier setzt das novellierte GEG an: Für eine Wärmeversorgung, die planbar, kostengünstig und stabil ist. 

Neue Förderung für Wärmepumpen

„Seit Jahresbeginn greift eine neue Wärmepumpen-Förderung, die über verschiedene Module gestaffelt ist“, so Gernandt:

  • Basisförderung 30 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus 20 % (wenn man eine mindestens 20 Jahre alte Anlage schon jetzt ersetzt)
  • Einkommensabhängiger Bonus 30 % (wenn das Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder unter 40.000 Euro liegt)
  • Effizienzbonus 5 % (für besonders klimafreundliche Wärmepumpen)

— Der maximale Förderzuschuss ist auf 70 Prozent gedeckelt, in Summe maximal 21.000 Euro (bei einer Investition von 30.000 Euro).

Sanierungspflichten ab 2024

Auch im Bereich energetische Sanierung gibt es Vorschriften im Rahmen des GEG. Mehr Infos und passende Förderprogramme finden Sie hier: bit.ly/bmwk-foerderung

BAFA gelistete Energieberater finden Sie unter: energie-effizienz-experten.de

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